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ZIELE
Zweck des Verbandes
Der Verband der bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für baulichen Brandschutz Rheinland-Pfalz ist ein Zusammenschluss freiberuflich arbeitender, bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger in einem gemeinsamen Berufs- und Wirtschaftsverband zur gemeinsamen Interessenvertretung. Sein Zweck ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen. Sein Ziel ist die Zusammenfassung der Sachverständigen in einem gemeinsamen Verband.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vertretung der Interessen der Sachverständigen gegenüber der Legislative und der Exekutive, sowie gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten verfolgt. Zur Sicherstellung der insbesondere von Behörden und Gerichten an einen Sachverständigen gestellten hohen Anforderungen erfolgt im Rahmen von Arbeitstagungen regelmäßig ein Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene. Durch Vorträge und Kongresse sollen die Verbandsmitglieder jeweils über den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik informiert werden, um ihr Leistungsvermögen und ihren Erfolg sichern zu helfen.
Darüber hinaus soll der Öffentlichkeit, insbesondere aber auch Behörden, Verbänden, Gerichten und Industrie- und Handelskammern die Auswahl eines Sachverständigen durch die regelmäßige Bekanntgabe von aktuellen Mitgliederlisten erleichtert werden.

Der Zweck des Vereins ist insbesondere die
  • Unterrichtung der Mitglieder über gesetzliche und technische Neuregelungen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes.
  • Durchführung von Schulungen und sonstigen Fachveranstaltungen für die Mitglieder.
  • Interessenvertretung der Mitglieder im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten unabhängig vom wirschaftlichen Interesse.
Besondere Kompetenz und Qualitäten der VsbB-Sachverständigen
  • Ausbildung, Prüfung und Bestallung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz (Ministerium der Finanzen)
  • Prüferlaubnis (Prüfungskompetenz) des vorbeugenden Brandschutzes nach § 65 LBauO, dadurch Beleihung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (Gleichstellung mit Unterer Bauaufsichtsbehörde)
  • Mitwirkung über den Verband im Gesetzgebungsverfahren
  • direkte Anbindung an den abklärenden Brandschutz über die ADD Trier
  • landesweite bzw. bundesweite Kompetenz für
    • Brandschutzprüfungen
    • Brandschutzkonzepte
    • Planung und Beratung zum baulichen Brandschutz
    • Fachbauleitung für Maßnahmen des baulichen Brandschutzes
    • Dokumentation des baulichen Brandschutzes