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Zweck des Verbandes
Der Verband der bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für
baulichen Brandschutz Rheinland-Pfalz ist ein Zusammenschluss
freiberuflich arbeitender, bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger
in einem gemeinsamen Berufs- und Wirtschaftsverband zur gemeinsamen
Interessenvertretung. Sein Zweck ist die Wahrung, Pflege und Förderung
aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der bauaufsichtlich
anerkannten Sachverständigen. Sein Ziel ist die Zusammenfassung der
Sachverständigen in einem gemeinsamen Verband.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vertretung der Interessen
der Sachverständigen gegenüber der Legislative und der Exekutive, sowie
gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten verfolgt. Zur Sicherstellung
der insbesondere von Behörden und Gerichten an einen Sachverständigen
gestellten hohen Anforderungen erfolgt im Rahmen von Arbeitstagungen
regelmäßig ein Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler
Ebene. Durch Vorträge und Kongresse sollen die Verbandsmitglieder
jeweils über den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik informiert
werden, um ihr Leistungsvermögen und ihren Erfolg sichern zu helfen.
Darüber hinaus soll der Öffentlichkeit, insbesondere aber auch
Behörden, Verbänden, Gerichten und Industrie- und Handelskammern die
Auswahl eines Sachverständigen durch die regelmäßige Bekanntgabe von
aktuellen Mitgliederlisten erleichtert werden.
Der Zweck des Vereins ist insbesondere die
- Unterrichtung der Mitglieder über gesetzliche und technische Neuregelungen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes.
- Durchführung von Schulungen und sonstigen Fachveranstaltungen für die Mitglieder.
- Interessenvertretung
der Mitglieder im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen
Tätigkeiten unabhängig vom wirschaftlichen Interesse.
Besondere Kompetenz und Qualitäten der VsbB-Sachverständigen
- Ausbildung, Prüfung und Bestallung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz (Ministerium der Finanzen)
- Prüferlaubnis
(Prüfungskompetenz) des vorbeugenden Brandschutzes nach § 65 LBauO,
dadurch Beleihung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
(Gleichstellung mit Unterer Bauaufsichtsbehörde)
- Mitwirkung über den Verband im Gesetzgebungsverfahren
- direkte Anbindung an den abklärenden Brandschutz über die ADD Trier
- landesweite bzw. bundesweite Kompetenz für
- Brandschutzprüfungen
- Brandschutzkonzepte
- Planung und Beratung zum baulichen Brandschutz
- Fachbauleitung für Maßnahmen des baulichen Brandschutzes
- Dokumentation des baulichen Brandschutzes
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